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Baustellenschilder und Baustellenkennzeichnung

Vorschriftsmäßige Beschilderungen für Baustellen und Warnpyramiden

Baustelle Übersicht (29 Artikel)

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Kennzeichnung von Baustellen

Nach Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnet die Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen hohe Unfallzahlen. Jede Baustelle stellt eine potentielle Gefahr dar und muss daher vorschriftsmäßig abgesichert werden. Können Gefahrenquellen nicht vollständig beseitigt werden, muss auf sie hingewiesen werden. Baustellenschilder fordern Beschäftigte und Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht auf. Jede richtig eingesetzte Baustellenbeschilderung trägt dazu bei, die Baustelle sicherer zu machen und dem Personal die Arbeit zu erleichtern.

Baustellenschilder – für mehr Sicherheit auf der Baustelle

Baustellen bergen viele Gefahren für Passanten und Personal. Baustellenschilder erfüllen mehrere Funktionen, die einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten. Folgende Schilder fallen unter diese Rubrik:

Verbotsschilder

Ein Verbotszeichen dient als strikter Hinweis auf eine zu unterlassende Handlung. Unvorsichtiges Verhalten im Arbeitsbereich sowie unbefugtes Betreten der Baustelle können so gezielt verhindert werden. „Betreten der Baustelle verboten“ ist ein gängiges Baustellenschild, mit dem die Baustelle gegen unbefugtes Betreten gesichert wird. Personen, die mit den Gefahren auf Baustellen nicht vertraut sind, sind einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt.

Einen Sonderfall stellen Kinder dar, die aufgrund ihres Alters noch nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können. Daher wird häufig das Schild „Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder“ verwendet. Der Zusatz schafft Klarheit über die Haftung im Bereich der Baustelle. Spielen Kinder unbeaufsichtigt im Bereich der Baustelle, gilt dies als Verletzung der Aufsichtspflicht. Verursacht das Kind auf der Baustelle einen Schaden, haften die Eltern und nicht der Bauherr bzw. die Bauherrin.

Gebotsschilder

Richtiges und sicheres Verhalten sowie die Einhaltung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind auf Baustellen äußerst wichtig. Gebotsschilder zeigen an, welches Verhalten notwendig ist, um die Risiken auf der Baustelle zu minimieren. Sie sind vor allem dann notwendig, wenn Gefahren nicht eindeutig erkennbar sind. Häufig verwendete Baustellenschilder sind zum Beispiel „Augenschutz benutzen“, „Helmpflicht“ oder „Sicherheitsschuhe tragen“. Sie dienen dem Gesundheits- und Unfallschutz und damit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Gebotsschilder, die an das Tragen von Schutzhelmen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen erinnern, gehören daher grundsätzlich zum Sicherheitskonzept auf Baustellen.

Die blaue Farbe sorgt auch optisch für eine klare Abgrenzung zu den roten Verbotsschildern.

Warnschilder

Baustellenwarnschilder weisen auf spezifische Gefahren der jeweiligen Baustelle hin. Dies können z. B. plötzlich auftretende Gefahren wie schwenkende Kräne oder Bagger oder schwebende Lasten sein. Solche Gefahrensituationen können für Anwesende gefährlich werden, insbesondere wenn sie aufgrund fehlender Informationen nicht richtig eingeschätzt werden. Durch das Anbringen eines Schildes kann die Aufmerksamkeit von Passanten und Beschäftigten erhöht werden.

Für eine optimale Signalwirkung sind die Baustellenwarnschilder mit gelbem Untergrund und schwarzer Schrift ausgeführt. So ist die Erkennbarkeit auch aus größerer Entfernung gewährleistet.

Hinweisschilder

Bauschilder können auch zur Erläuterung einzelner Arbeitsvorgänge verwendet werden. Hinweisschilder werden überall dort eingesetzt, wo verbale Anweisungen erwünscht sind. Sie können auf wichtige Not- und Hauptschalter hinweisen, vor Verletzungs- und Unfallgefahren warnen oder Arbeitsanweisungen für einzelne Einrichtungen geben.

Je nachdem, in welcher Umgebung das gewünschte Baustellenschild eingesetzt werden soll, gibt es Baustellenschilder mit Hinweisfunktion in signalgelber Farbe oder mit schwarzer Schrift.

Verkehrsschilder

Verkehrszeichen spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit. Auch auf Baustellen gilt die Straßenverkehrsordnung, bei Bedarf können jedoch abweichende Verkehrsregelungen getroffen werden. Eine klare Verkehrsregelung ist vor allem dann wichtig, wenn verschiedene Verkehrsteilnehmer die Verkehrswege nutzen. Für die Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs ist der Unternehmer verantwortlich. Er hat für die Aufstellung der Verkehrszeichen und deren ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Um Unbefugte am Betreten oder Befahren des Betriebsgeländes zu hindern und vor Baufahrzeugen, Kränen und Baggern zu warnen, eignen sich spezielle Baustellenverkehrszeichen.

Warnen und sichern mit Faltsignalen

Faltsignale ermöglichen eine schnelle Absicherung von Baustellen. Faltsignale sind extrem schnell aufgebaut, aber nicht im Boden verankert. Zusammengeklappt können Faltsignale platzsparend verstaut werden. Damit haben Faltsignale einen entscheidenden Vorteil gegenüber mastgebundenen Verkehrszeichen: Sie sind absolut ortsflexibel. Allerdings erreichen Faltsignale nicht die Standfestigkeit eines Verkehrszeichens am Mast oder auf einem Schilderständer.

Auch wenn Faltsignale prinzipiell aufstellbare Verkehrszeichen sind, sind sie rechtlich anders zu bewerten. Sie entsprechen nicht den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Baustellen mit Absperrbändern sichtbar machen

Absperrbänder ergänzen die Kennzeichnung mit Hinweisschildern und dienen der Abgrenzung von Gefahrenstellen. So können Baustellen kenntlich gemacht werden. Die rot-weiß gestreiften Bänder sind schon von weitem gut sichtbar. Selbst für Radfahrer, die mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, ist die Baustelle so nicht zu übersehen. Durch die Zäune wird die Baustelle nicht nur optisch, sondern auch räumlich abgetrennt. Zu diesem Zweck können die Absperrbänder in einen Einschlag-/Haltepfosten eingespannt werden.

Die typische Farbgebung für Baustellen ist rot/weiß, da diese Farbkombination weitgehend mit einer Warnung oder einem Verbot assoziiert wird. Wer kostengünstig, flexibel und temporär absichern will, kann Absperrbänder als Alternative zu festen Absperrungen einsetzen.

Kennzeichnungspflicht

Auf Baustellen kann es zu Unfällen mit schweren Schadensfolgen kommen. Aber nicht nur für die dort Beschäftigten bergen Baustellen vielfältige Sicherheitsrisiken. Die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass jedes nicht vollständig zu beseitigende Sicherheitsrisiko ausreichend abgesichert und gekennzeichnet wird.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist die Beschaffung von Baustellenschildern unerlässlich. Grundlage für die Haftung des Bauherrn bzw. der Bauherrin ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Es besteht eine Kennzeichnungspflicht, nach der die Öffentlichkeit durch Schilder auf drohende Gefahren aufmerksam gemacht werden muss. Für die Verkehrssicherheit auf der Baustelle ist der Bauherr bzw. die Bauherrin verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bauarbeiten von Dritten ausgeführt werden oder ob er sie selbst durchführt. Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn besteht somit gegenüber jedem, der die Baustelle betritt.

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