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Einweghandschuhe und Einmalhandschuhe

Hochwertige Qualität für medizinische, gastronomische und industrielle Anwendungen

Einweghandschuhe Übersicht (38 Artikel)

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Infektionsschutz vor möglichen Keimen und Bakterien

An Einmalhandschuhe werden andere Anforderungen gestellt als an herkömmliche Arbeitshandschuhe, da sie nicht nur den Träger, sondern auch dessen Gegenüber schützen sollen. Untersuchungshandschuhe müssen u.a. die Anforderungen der EN 455 erfüllen, um für den medizinischen Bereich zugelassen zu werden.

Normen für Einweghandschuhe

DIN EN 455

Kurz gesagt: Ein Einmalhandschuh, der mit der europäischen Norm DIN EN 455 gekennzeichnet ist, darf im medizinischen Bereich (Kontakt mit Kranken und Patienten) verwendet werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie als Arzt oder Krankenpfleger, wenn die Untersuchung eines Patienten einen Infektionsschutz durch Handkontakt erfordert, streng genommen keinen Patienten behandeln dürfen, wenn Sie keinen Einmalhandschuh nach EN 455 zur Verfügung haben, da Sie das Wohl des Patienten zusätzlich gefährden könnten.


Die einzelnen Anforderungen, die ein Einmalhandschuh erfüllen muss, um im medizinischen Bereich zugelassen zu werden, sind nachfolgend zusammengefasst:

  • DIN EN 455-1: Wasserdichte
  • DIN EN 455-2: Reißfestigkeit
  • DIN EN 455-3: Zugelassene Menge an herauslösbaren Chemikalien (z. B. Puder)
  • DIN EN 455-4: Haltbarkeitsdauer

DIN EN 374

Es gibt Einweghandschuhe, die sowohl der EN 455 als auch der EN 374 (Chemikalienschutz) entsprechen. Mehr Informationen zu dieser Norm erhalten Sie bei unseren

Unterschied zwischen gepudert und puderfrei

mit PuderPuderfrei
  • reduziert Feuchtigkeit
  • leicht an- und auszuziehen
  • vorteilhaft bei längerem Tragen der Handschuhe
  • enthält Allergene
  • können im medizinischen Bereich zu Fehldiagnosen führen
  • entsprechen EN 455
  • im medizinischen Bereich einsetzbar

Puderfreie Einweghandschuhe sind nicht 100 % puderfrei

Wer wirklich puderfreie Einmalhandschuhe benötigt, hat es schwer, denn auch wenn Einmalhandschuhe als "puderfrei" bezeichnet werden, können sie bis zu 2 mg Puder enthalten. Diese Menge ist jedoch so gering, dass sie für den Menschen die gleichen Eigenschaften wie puderfreie Einmalhandschuhe haben und als unbedenklich eingestuft werden können. Gepuderte Einmalhandschuhe dürfen bis zu 10 mg Puder enthalten.

Für welche Bereiche eignen sich unsere Einweghandschuhe?

Die Anwendungsbereiche haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:

  • Krankenhaus
  • Altenpflege
  • Labor
  • Gastronomie
  • Industrie (z. B. Computer und Elektronik)
  • Tattoo-Studio
  • Reinigung uvm.
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