1 VE = 100 Stück
1 VE = 100 Stück
1 VE = 100 Stück
1 VE = 50 Stück
1 VE = 50 Stück
Franz Mensch Latexhandschuh Grip puderfrei
für präzises Arbeiten
1 VE = 100 Stück
Hygostar Body Kit CleanHands Single
Handschuh Set mit Halterung
Material: Kunststoff
1 VE = 50 Stück
Franz Mensch Handschuhspender aus Edelstahl
zur Wandmontage
Maße: 21,5 x 7,5 x 12,5 cm
1 VE = 250 Stück
An Einmalhandschuhe werden andere Anforderungen gestellt als an herkömmliche Arbeitshandschuhe, da sie nicht nur den Träger, sondern auch dessen Gegenüber schützen sollen. Untersuchungshandschuhe müssen u.a. die Anforderungen der EN 455 erfüllen, um für den medizinischen Bereich zugelassen zu werden.
Kurz gesagt: Ein Einmalhandschuh, der mit der europäischen Norm DIN EN 455 gekennzeichnet ist, darf im medizinischen Bereich (Kontakt mit Kranken und Patienten) verwendet werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie als Arzt oder Krankenpfleger, wenn die Untersuchung eines Patienten einen Infektionsschutz durch Handkontakt erfordert, streng genommen keinen Patienten behandeln dürfen, wenn Sie keinen Einmalhandschuh nach EN 455 zur Verfügung haben, da Sie das Wohl des Patienten zusätzlich gefährden könnten.
Die einzelnen Anforderungen, die ein Einmalhandschuh erfüllen muss, um im medizinischen Bereich zugelassen zu werden, sind nachfolgend zusammengefasst:
Es gibt Einweghandschuhe, die sowohl der EN 455 als auch der EN 374 (Chemikalienschutz) entsprechen. Mehr Informationen zu dieser Norm erhalten Sie bei unseren
mit Puder | Puderfrei |
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Wer wirklich puderfreie Einmalhandschuhe benötigt, hat es schwer, denn auch wenn Einmalhandschuhe als "puderfrei" bezeichnet werden, können sie bis zu 2 mg Puder enthalten. Diese Menge ist jedoch so gering, dass sie für den Menschen die gleichen Eigenschaften wie puderfreie Einmalhandschuhe haben und als unbedenklich eingestuft werden können. Gepuderte Einmalhandschuhe dürfen bis zu 10 mg Puder enthalten.
Die Anwendungsbereiche haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst: