wolkdirekt
01 / 5811700
 

Verbotsschild Für Flurförderzeuge verboten


VorschriftBGV A8 P07
MaterialgruppeFolie
VorschriftBGV A8
Vorschrift OrdnungsnummerP07 - P07
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrund
SymbolFür Flurförderzeuge verboten
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Durchmesser20,0 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.0899

6,84 € inkl. MwSt.
5,70 € zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK
Verfügbarkeit: auf Lager
Versanddatum: heute (05.11.2024)
sofort versandfertig

💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


Für Flurförderzeuge verboten

Stammdatenblatt:

Download PDF

Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.0899

Artikelversandgewicht: 10 g


Frage zum Produkt?


Weitere Artikel aus der Kategorie: Verbotsschilder nach Norm

alle Artikel der Kategorie: Verbotsschilder nach Norm


Einsatz des Schildes Für Flurförderzeuge verboten

Während bei gewissen Arbeitsschritten Flurförderzeuge wie Gabelstapler den Transport sowie das Verladen von Waren oder anderen schweren Lasten erleichtern können, kann es andererseits in gewissen Bereichen verboten sein, diese Fahrzeuge zu nutzen. Wird ein Verkehrsweg beispielsweise überwiegend von Fußgängern benutzt, die als schwächste Verkehrsteilnehmer Schutz bedürfen, muss die Nutzung von Flurförderzeugen untersagt werden. Andernfalls kann es zu Unfällen mit erheblichem Verletzungsrisiko kommen. Das Schild Für Flurförderzeuge verboten unterrichtet dementsprechend die Fahrzeugführer von Gabelstaplern oder anderen Flurfördergeräten darüber, dass ein bestimmter Bereich innerhalb der Betriebsstätte oder auf dem Außengelände gemieden werden muss, um keine beteiligten Personen oder Dritte zu gefährden.

 

Zurück zum Seitenanfang

Beratung