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Verbots-Kombischild Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder


NormÖNORM EN ISO 7010 P007 + Zusatztext
VorschriftASR A1.3 P007 + Zusatztext
MaterialgruppeFolie
NormÖNORM EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerP007 - Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerP007 - Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrechteckig
SymbolKein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillato
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Breite13,1 cm
Höhe18,5 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.A6268

5,04 € inkl. MwSt.
4,20 € zzgl. MwSt.

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Kombischild Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.A6268

Artikelversandgewicht: 7 g


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Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren verboten – Kombischild von wolkdirekt

Im Falle von Generatoren, Kraft- oder Umspannwerken, bei bestimmten Schweißgeräten oder beim Einsatz von Induktions- und Stahlerzeugungsöfen müssen Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren vor möglichen Risiken gewarnt werden. Der Zutritt sollte betreffenden Personen verwehrt werden, da durch Festmagneten und elektromagnetische Felder in den eben beschriebenen Bereichen einer Betriebsstätte Störungen oder gar Einschränkungen der implantierten Geräte ausgelöst werden können.

 

Vorteil des Kombischildes:

Mitarbeiter und dritte Personen können mit dem Verbotsschild, das aus einer Verbindung zwischen Bild und Text besteht, noch eindringlicher vor Gefahr im Verzug gewarnt werden.

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