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Verbotsschild Nicht zulässig für Seitenschleifen


NormÖNORM EN ISO 7010 P032
MaterialgruppeFolie
NormÖNORM EN ISO 7010
Norm OrdnungsnummerP032 - Nicht zulässig für Seitenschleifen
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrund
SymbolNicht zulässig für Seitenschleifen
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Durchmesser10,0 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.A6275

3,84 € inkl. MwSt.
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Nicht zulässig für Seitenschleifen

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.A6275

Artikelversandgewicht: 3 g


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Einsatz des Schildes Seitenschleifen verboten

Schleifgeräte sollten nur gemäß der für sie vorherrschenden Sicherheitsstandards Verwendung finden. Über diese müssen die Mitarbeiter in angemessener Art und Weise informiert werden, damit Handlungen, die Unfallgefahr mit sich bringen könnten, in der innerbetrieblichen Ordnung vermieden werden.

Gefahren beim Seitenschleifen

Unter Umständen kann das Verbot des Seitenschleifens ausgesprochen werden, um Risiken entgegenzuwirken. Beim Seitenschleifverfahren wirkt die Seite des Schleifgerätes als Wirkfläche, wodurch die Kontaktzone zwischen Schleifkörper und zu schleifendem Gegenstand sehr groß ist. Daraus resultieren kann eine hohe Hitzeentwicklung, da es in bestimmten Fällen auch eine Schwierigkeit darstellt, genügend Kühlflüssigkeit zur Schleifzone zu führen. Aus diesem Grund sollten Mitarbeiter über die zu unterlassende Tätigkeit mit Hilfe des Verbotsschildes Nicht zulässig für Seitenschleifen von wolkdirekt informiert werden.

 

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