Einsatz Hinweisschild "Unbefugten Zutritt verboten"
Eine betriebliche Gefährdung, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, erfordert das Ergreifen von organisatorischen Maßnahmen. Da unkundige oder unbefugte Personen in bestimmten Zonen im Betrieb ein unkalkulierbares Risiko darstellen, sollten diese Bereiche mit einem Zutrittsverbot gekennzeichnet werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit dem Hinweisschild Unbefugten Zutrittverboten leistet einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit. Denn ein beschildertes Zutrittsverbot ist für Besucher als eindeutige Warnung zu verstehen, den gekennzeichneten Bereich nicht zu betreten.
Zutritt für Unbefugten Zutritt verboten – Ihre Vorteile:
Leicht verständlich
Zur Kennzeichnung von Betrieben, Privatwegen und Grundstücken
Einsatz im Innen- und Außenbereich
Einsatzgebiet: Bereiche auf dem Betriebsgelände, die von betriebsfremden Personen nicht betreten werden sollen!