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Verbots-Kombischild Zutritt für Unbefugte verboten


NormDIN 4844-2 D-P006 + Zusatztext
VorschriftASR A1.3 D-P006 + Zusatztext
MaterialgruppeFolie
NormDIN 4844-2
Norm OrdnungsnummerD-P006 - Zutritt für Unbefugte verboten
VorschriftASR A1.3
Vorschrift OrdnungsnummerD-P006 - D-P006
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrechteckig
SymbolZutritt für Unbefugte verboten
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Breite13,1 cm
Höhe18,5 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.1138

4,62 € inkl. MwSt.
3,85 € zzgl. MwSt.

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10 STK 3,45  € 4,14  € 1 STK
25 STK 3,20  € 3,84  € 1 STK
50 STK 2,90  € 3,48  € 1 STK
200 STK 2,80  € 3,36  € 1 STK
500 STK 2,60  € 3,12  € 1 STK
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Kombischild Zutritt für Unbefugte verboten

Stammdatenblatt:

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Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.1138

Artikelversandgewicht: 5 g


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Einsatz Verbots- Kombischild "Zutritt für Unbefugte verboten"

Es kann vielfache Gründe geben, warum unbefugte Personen einen bestimmten Bereich auf dem Betriebsgelände nicht betreten sollten. Bereiche, die ein unkalkulierbares Risiko darstellen, sollten zwingend mit einem Zutrittsverbot für Unbefugte gekennzeichnet werden. Sowohl das Piktogramm als auch der Text sorgen dafür, dass unbefugte Personen wie beispielsweise Besucher das Schild als eindeutige Warnung verstehen und diesen Bereich nicht betreten. Dabei sorgt das Piktogramm für internationale Verständlichkeit. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit dem Verbotsschild Zutritt für Unbefugte verboten leistet einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit in der Betriebsstätte, da es Personen auf betriebliche Gefährdungen hinweist.

Zutritt für Unbefugte verboten – Ihre Vorteile:

  • Verbots- Kombischild mit Piktogramm und Text
  • International verständlich
  • Zur Kennzeichnung von Betrieben, Privatwegen und Grundstücken
  • Einsatz im Innen- und Außenbereich
  • Einsatzgebiet: Bereiche auf dem Betriebsgelände, die von betriebsfremden Personen nicht betreten werden sollen!
ekomi
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Bewertet mit:
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